Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Fassung 2026-10 · nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Entwurfsfassung. Dieser Vertrag wird vor seiner Verwendung anwaltlich geprüft.

zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und Heliotos, Inhaber Constantin Sobotta, c/o Postflex #9464, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven („Auftragsverarbeiter“). Dieser Vertrag ist Bestandteil des Vertrags über die Nutzung des Heliotos-Solarkonfigurators („Hauptvertrag“, siehe AGB) und wird mit dessen Abschluss wirksam.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit dieser den Konfigurator gegenüber seinen Website-Besuchern und Interessenten („Endkunden“) einsetzt. Art, Zweck, Datenarten und Betroffene ergeben sich aus Anlage 1.

(2) Die Laufzeit entspricht der des Hauptvertrags; § 8 gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 2 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Weisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag, diesem Vertrag und den Einstellungen des Verantwortlichen im Kundenbereich. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.

(2) Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

(3) Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder die Übermittlung an Werbeplattformen.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

§ 4 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der Endkunden (Datenschutzerklärung, im Kundenbereich verlinkt), die Einholung erforderlicher Einwilligungen auf seiner Website und die Wahl einer gültigen Empfängeradresse für Anfragen.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter schließt mit ihnen Verträge, die den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen.

(2) Über die Hinzuziehung oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 4 Wochen vorher in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kann keine Lösung gefunden werden, darf er den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 6 Übermittlung in Drittländer

Eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder von Standardvertragsklauseln.

§ 7 Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung. Kontrollen vor Ort sind nach rechtzeitiger Ankündigung während der Geschäftszeiten möglich, ohne den Betrieb unangemessen zu stören. Nachweise von Unterauftragsverarbeitern (z. B. Zertifizierungen, Prüfberichte) können herangezogen werden.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Hauptvertrags stehen die Anfragen 30 Tage im Kundenbereich zum Export bereit. Danach löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Datensicherungen werden im Rahmen ihrer regulären Rotation gelöscht.

§ 9 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags.

(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Änderungen bedürfen der Textform.

Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung

BetroffeneDatenartenZweck
Endkunden, die eine Anfrage senden Name, E-Mail, Telefon, Adresse und Gebäudezuordnung, Planung (Module, Leistung, Speicher, Ertrag, Ersparnis), Haushaltsangaben (z. B. Personen, Verbrauch, E-Auto), Einwilligungsnachweis (Zeitpunkt, Textversion) Übermittlung der Anfrage an den Verantwortlichen, Bestätigung an den Endkunden, Bereitstellung im Kundenbereich, Export
Besucher des Konfigurators Besucherkennung, Konfigurationsschritte, Gerätetyp, Herkunftsseite, IP-Adresse und Browserkennung (nach 30 Tagen anonymisiert) Bereitstellung des Konfigurators, Nutzungsstatistik für den Verantwortlichen, Missbrauchsschutz

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter

AnbieterLeistungOrt / Grundlage
Salesforce, Inc. (Heroku), San Francisco, USABetrieb der Anwendung und Datenbank[ZU PRÜFEN: Region]; Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln
Vercel Inc., Covina, USAAuslieferung des Konfiguratorsglobal; Data Privacy Framework
Amazon Web Services EMEA SARL, LuxemburgSpeicherung von Gebäudedaten und LogosFrankfurt am Main (EU)
[ZU PRÜFEN: E-Mail-Versanddienstleister]Versand von Anfrage- und Bestätigungsmails[ZU PRÜFEN]
Google Ireland Limited, DublinAdressvervollständigung (nur nach Einwilligung des Endkunden)EU / Data Privacy Framework
OpenStreetMap Foundation, Vereinigtes KönigreichAdresssuche ohne Einwilligung (Nominatim)Vereinigtes Königreich; Angemessenheitsbeschluss