Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10 · Stand: Oktober 2026

Entwurfsfassung. Diese AGB werden vor ihrer Verwendung anwaltlich geprüft.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Heliotos-Solarkonfigurators zwischen Heliotos, Inhaber Constantin Sobotta, c/o Postflex #9464, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven („Heliotos“), und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, als Unternehmer zu handeln. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Heliotos ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Heliotos stellt dem Kunden für die Vertragsdauer als Software-as-a-Service einen webbasierten 3D-Solarkonfigurator im Design des Kunden bereit. Der Kunde kann ihn per Link oder iFrame auf seiner Website einbinden. Interessenten des Kunden („Endkunden“) können damit eine Photovoltaikanlage auf einem 3D-Modell ihres Gebäudes planen und eine Anfrage an den Kunden senden.

(2) Zum Leistungsumfang gehören außerdem ein Kundenbereich zur Gestaltung des Konfigurators, zur Verwaltung und zum Export von Anfragen sowie zur Abrechnung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf www.heliotos.de zum Zeitpunkt der Bestellung.

(3) Gebäude- und Dachmodelle beruhen auf amtlichen Geobasisdaten der Länder und weiteren Datenquellen. Heliotos schuldet keine Verfügbarkeit eines 3D-Modells für jede Adresse und keine Übereinstimmung der Modelle mit dem tatsächlichen Gebäudezustand. Ertrags-, Wirtschaftlichkeits- und Belegungsberechnungen sind unverbindliche Schätzungen für die Erstberatung und ersetzen keine Vor-Ort-Prüfung oder Fachplanung. Verbindliche Angebote gegenüber Endkunden erstellt allein der Kunde.

(4) Heliotos darf den Konfigurator weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.

§ 3 Demo und Vertragsschluss

(1) Die Erstellung einer Demo im Design des Kunden ist kostenlos und unverbindlich.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs („zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Heliotos zustande, spätestens mit der Freischaltung des Kundenbereichs.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Derzeit betragen sie 240 € netto monatlich oder 2.400 € netto jährlich, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt ist für die gewählte Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt dem zu.

(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Heliotos den Zugang zum Konfigurator nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 7 Tagen sperren. Der Anspruch auf das Entgelt bleibt bestehen.

(4) Heliotos kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens 6 Wochen in Textform zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode nach Ablauf der Mindestlaufzeit anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die gewählte Abrechnungsperiode (einen Monat bzw. ein Jahr) und kann zum Ende jeder Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(3) Die Kündigung erfolgt im Kundenbereich oder in Textform an info@heliotos.de. Eine vorgemerkte Kündigung kann bis zum Wirksamwerden im Kundenbereich zurückgenommen werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde

(2) Der Kunde stellt Heliotos von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Heliotos räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Konfigurator vertragsgemäß zu nutzen und Endkunden zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde räumt Heliotos das Recht ein, seine Inhalte für die Bereitstellung des Konfigurators zu nutzen. Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit seiner Zustimmung.

(3) Bei der Darstellung von Geodaten werden die Quellenvermerke der Datenlieferanten angezeigt; der Kunde entfernt oder verdeckt diese nicht.

§ 8 Verfügbarkeit und Support

(1) Heliotos stellt den Konfigurator mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt bereit. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Heliotos (z. B. bei Hosting- oder Datenlieferanten) sind möglich. Geplante Wartungen kündigt Heliotos nach Möglichkeit vorher an.

(2) Support erfolgt per E-Mail an info@heliotos.de an Werktagen.

§ 9 Daten und Datenschutz

(1) Anfragen von Endkunden und Nutzungsstatistiken des Konfigurators verarbeitet Heliotos im Auftrag des Kunden. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist. Heliotos nutzt diese Daten nicht für eigene Zwecke.

(2) Der Kunde kann seine Anfragen während der Vertragsdauer jederzeit exportieren. Nach Vertragsende stehen sie für 30 Tage zum Export bereit und werden danach gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

§ 10 Gewährleistung

(1) Heliotos beseitigt Mängel der vertraglichen Leistungen in angemessener Frist nach Meldung in Textform. Der Kunde unterstützt Heliotos dabei mit den ihm verfügbaren Informationen.

(2) Für die Richtigkeit von Geobasisdaten Dritter und der darauf beruhenden Schätzungen (§ 2 Abs. 3) übernimmt Heliotos keine Gewähr.

§ 11 Haftung

(1) Heliotos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Heliotos nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Heliotos nur in dem Umfang, der bei regelmäßigem Export durch den Kunden nicht eingetreten wäre.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Heliotos kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist Heliotos in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [ZU PRÜFEN: Sitz von Heliotos].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.